Bahnsteigaufhöhungen
Bahnsteigaufhöhungen
Zur Erhöhung vorhandener Bahnsteige von z. B. Höhe über SO = 38 cm auf 55 cm, bzw. 76 cm
werden Trittkantensteine eingesetzt, die jedoch zur Verschiebesicherung mit einem Versatz von mindestens 5 cm hergestellt werden.
Voraussetzung für die Herstellung solcher Erhöhungen ist, dass die Standfestigkeit der vorhandenen Bahnsteigkanten sowie des gesamten Bahnsteiges vorher überprüft werden.
Zur Gewichtsersparnis für die Verlegearbeiten der Kantensteine werden diese mit Hohlkörpern hergestellt.
Die Trittfläche erhält zur Rutschsicherung eine Noppenstruktur.
Falls entsprechende Verlegemöglichkeiten vorhanden sind, ist eine Fertigung der Trittkanten als Platte mit integriertem Leitstreifen möglich.

